Vordruck A
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Allgemeines
Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Der Antrag ist zu jedem Spieljahr neu zu stellen.
Lizenzantrag - Phase 1
Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 01.04. für die 1. Bundesliga bzw. bis zum 02.05. für die 2. Bundesliga per Einschreiben an die DVL gesendet werden.
NEU: Alle Vereine erhalten ab der Saison 2011/12 per E-Mail durch das DVL-Center einen vorausgefüllten Vordruck, in dem die in der DVL-Datenbank erfassten Daten enthalten sind. Bitte kontrollieren Sie die in der DVL-Datenbank hinterlegten Daten und vermerken Korrekturen oder Änderungen in der dafür vorgesehenen Spalte.
Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen:
- a) Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis
- Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein und ist auch dann einzureichen, wenn es keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr gegeben hat. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
- b) Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
- c) Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Regionalligen)
- d) Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen. Vordruck G ist dem Antrag nicht mehr beizufügen, wenn die vorgesehene Spielhalle bereits in der vorangegangenen Saison lizenziert war und keine baulichen Veränderungen erfolgt sind. Bereits lizenzierte Spielhallen werden mittels Vordruck A beantragt. Geben Sie hierzu den Hallennamen und die ID-Nummer der Halle an.
Lizenzantrag - Phase 2 (Komplettierung)
Die Komplettierung des Lizenzantrages ist verpflichtend und erfolgt für alle Ligen durch Einreichung nachfolgender Unterlagen bis zum 01.08.
- a) Lizenztrainermeldung (Vordruck J)
- b) Nachweis der Mannschaftsmeldungen (Vordruck H)
- c) Vorlage der Mannschaftsmeldeliste (Vordruck D) mit mindestens 6 Spielerverträgen (Vordruck C) bzw. Spielerlizenzanträgen (Vordruck B und Vordruck R), bei Minderjährigen auch Vordruck L. Die für nichtdeutsche Spieler geforderten Unterlagen können bis zum 31.08. nachgereicht werden.
Wirtschaftliche Lizenzierung
Mit Abgabe des Lizenzantrag für die 1. Bundesliga zum 01.04. verpflichtet sich der Verein zur Abgabe der Unterlagen zur wirtschaftlichen Lizenzierung bis zum 15.04. per Einschreiben beim Wirtschaftsprüfer.
Für Vereine der 2. Bundesliga ist abder Saison 2011/12 das vereinfachte wirtschaftliche Lizenzierungsverfahren verpflichtend. Die Unterlagen sind bis zum 02.05. an die DVL zu senden.
Finanzielle Verpflichtungen
Die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der DVL hat bis zum 01.08. durch Überweisung des Mitgliedsbeitrags, der Lizenzgebühren und der Schiedsrichterpauschale zu erfolgen. Die Beträge legt die Bundesligaversammlung auf Vorschlag des Vorstandes fest.
- a) Die Lizenz-/Beitragszahlung ist nach Rechnungsstellung durch die DVL zu zahlen an:
- Deutsche Volleyball-Liga e. V.
- Kto.-Nr: 878788900
- BLZ: 100 700 24
- Deutsche Bank Berlin
- b) Die Schiedsrichterpauschale für die Hauptrunden ist ohne Aufforderung zu zahlen an:
- Deutscher Volleyball-Verband e.V.
- Kto.-Nr.: 169 440 505
- BLZ: 100 700 00
- Deutsche Bank AG
Die Zahlungseingänge werden geprüft. Sind die Beträge jeweils bis einschließlich 01.08. nicht auf o.g. Konten verbucht, werden Strafen ausgesprochen.
Fristversäumnis
Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom DVL-Vorstand gemäß Ziffer 2.8 Anhang 1 LST eine Nachfrist gegen Zahlung von 125,00 € je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.
Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags
Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden neben einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 2.000,00 € nachfolgende Strafen fällig:
- a) 1. Bundesliga bis zum 01.06.: 5.500,00 €
- b) 1. Bundesliga nach dem 02.06.: 16.000,00 €
- c) 2. Bundesliga bis zum 01.06.: 3.000,00 €
- d) 2. Bundesliga nach dem 02.06.: 8.000,00 €