Unbedenklichkeitsbescheinigung Verwaltungsberufsgenossenschaft
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Allgemeines
In der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verwaltungsberufsgenossenschaft erklärt dieses, dass der Verein bei der VBG geführt wird und dass keine Beitragsrückstände vorliegen.
Antrag
Der Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist an die Verwaltungsberufsgenossenschaft zu richten. Der Antrag kann telefonisch und formlos erfolgen.