Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Aus DVL-Wiki
Allgemeines
In der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erklärt dieses, dass der Verein beim Finanzamt steuerlich geführt wird (mit Angabe der Steuerarten) und dass keine Steuerrückstände vorliegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung firmiert in vielen Finanzämtern unter dem Begriff "Auskunft in Steuersachen" oder "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung".
Antrag
Der Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist an das zuständige Finanzamt zu richten. Der Antrag kann i.d.R. formlos erfolgen, einige Finanzämter stellen entsprechende Vordrucke zur Verfügung.