Ordnungsstrafe

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Allgemeines

Verstöße gegen die Bestimmungen des Lizenzstatuts werden mit Ordnungsstrafen geahndet. Die Höhe der Ordnungsstrafe richtet sich nach der Tabelle in Teil G des Lizenzstatuts.

Verhängte Ordnungsstrafen sind binnen drei Wochen auf das im Ordnungsstrafenbescheid angegebene Konto zu zahlen. Sie sind auch zu zahlen, wenn - binnen zwei Wochen - gegen den Bescheid ein Einspruch bei der zuständigen Spruchkammer eingelegt wird. Im Fall eines positiven Urteils werden die gezahlten Einspruchsgebühren und Strafgelder später erstattet.

Eine Übersicht der verhängten Ordnungsstrafen gibt es auf der DVL-Homepage im Bereich DVL Inside.

Ordnungs- und Regelwerk