Netzpfostenpolster

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Allgemeines

Beide Netzpfosten sind mit Netzpfostenpolstern zu umhüllen.

Für Netzpfostenpolster gibt es kein DVV-Prüfzeichen. Die Anforderungen laut FIVB-Regelwerk sind:

  • Länge: 2,00 Meter
  • Materialstärke: ca. 20 mm
  • Polstermaterial: Schaumgummi mit glatter Plastikabdeckung

Werbeaufdrucke auf den Netzpfostenpolstern sind zulässig.

Bezugsquellen

Netzpostenpolster können über den DVL-Shop bezogen werden.

Ordnungs- und Regelwerk