Körperschaftssteuerbescheid
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Allgemeines
Gemeinnützige Vereine erhalten vom Finanzamt einen Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer, der turnusmäßig alle drei bis fünf Jahre erneuert wird. Mit diesem Bescheid wird die Gemeinnützigkeit bestätigt. Wird ein Verein körperschaftsteuerpflichtig, erhält er statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftsteuerbescheid. Die Gemeinnützigkeit wird in diesem Fall in Form einer Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid bescheinigt.