Internationaler Transfer
Inhaltsverzeichnis |
Transfer nichtdeutscher Spieler nach Deutschland
Alle nichtdeutschen Spieler, deren Ursprungsverband nicht Deutschland ist, benötigen für die Spielberechtigung in den Lizenzligen ein Internationales Transfer Zertifikat (ITC). Bei Wechseln von deutschen Spielern aus dem Ausland zurück nach Deutschland wird kein ITC benötigt.
Voraussetzungen für eine Spielberechtigung
- ein von allen Parteien im Online-Portal bestätigtes ITC
- Vordruck B bzw. gültige BL-Spielerlizenz
- Vordruck C (Spielervertrag)
- Vordruck R (Anti-Doping)
- Ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung über die Vertragslaufzeit*
- Für Vereine der 1. Bundesliga besteht die Möglichkeit, sich von der DVL eine sogenannte sportfachliche Qualifikation ausstellen zu lassen. Mit dieser Bestätigung kann die Ausländerbehörde im Einvernehmen mit dem DOSB eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Für nähere Informationen über die Voraussetzungen zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigung (Studium, Praktika, etc.) setzen sich insbesondere die Vereine der 2. Bundesliga bitte mit der für sie zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung.
Abwicklung des internationalen Transfers
- Schritte 1-3
- Der aufnehmende Verein nimmt Verhandlungen mit dem Ursprungsverband des Spielers auf
- Freigabe des Spielers
- Höhe des Handling Fees
- Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail oder Telefon.
- Eine Liste aller Ansprechpartner finden Sie in der Online-Plattform der FIVB.
- Der aufnehmende Verein schließt die Verhandlungen mit dem Ursprungsverband ab und überweist die vom Ursprungsverband in Rechnung gestellte Gebühr (Handling Fee).
- ACHTUNG: Weisen Sie den Ursprungsverband darauf hin, dass er für den Spieler - sofern noch nicht geschehen - einen Account in der FIVB-Plattform anlegt.
- Der aufnehmende Verein schließt den Vertrag mit dem Spieler ab.
- Schritt 4
- Der aufnehmende Verein stellt den ITC-Antrag in der Online-Plattform der FIVB ein.
- http://www.fivb.org/Vis2009/
- Ausführliche Anleitung siehe ITC/Online-Antrag
- Schritt 5
- Alle am ITC beteiligten Parteien erhalten per E-Mail eine Aufforderung, den Antrag zu genehmigen:
- aufnehmender Verein
- aufnehmender Verband
- Ursprungsverein (falls vorhanden)
- Ursprungsverband
- Spieler
- Der aufnehmende Verein erhält zudem von der DVL eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 480,00 Euro, die sofort fällig ist. Die DVL genehmigt den Antrag erst nach Eingang der Zahlung.
- Bei Spielern, die in die 1. Bundesliga wechseln, erhält der Verein erhält von der FIVB eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 2.000 SFR. Der Zahlungsbeleg kann im Online-Portal der FIVB als PDF hochgeladen werden.
- Schritt 6
- Die FIVB bestätigt den Eingang des Zahlungsnachweises.
- Schritt 7
- Die FIVB sendet das ITC an alle Parteien:
- aufnehmender Verein
- aufnehmender Verband
- Ursprungsverein (falls vorhanden)
- Ursprungsverband
- Spieler
- FIVB
- abgebender Kontinentalverband
- aufnehmender Kontinentalverband
Ausnahmen
Hat ein nichtdeutscher Spieler noch nie in einem anderen Verband eine Spielberechtigung besessen, so zählt der DVV als sein Ursprungsverband. Dafür wird vom Verband, dessen Nationalität der Spieler besitzt, eine schriftliche Bestätigung benötigt, dass der Spieler nie in diesem Verband spielberechtigt war. Wird diese bei der DVL eingereicht, so zählt der Spieler als deutsch und benötigt kein ITC. Für eine solche Bestätigung setzen Sie sich bitte mit dem Ursprungsverband in Verbindung.
Es besteht einmalig die Möglichkeit, den Ursprungsverband zu wechseln. Für einen solchen Antrag ist Voraussetzung, dass der Spieler bei Antragsstellung durchgehend seit mindestens zwei Jahren in Deutschland ansässig ist und die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat. Beide Voraussetzungen sind schriftlich nachzuweisen. Neben dem Antrag in sechsfacher Ausfertigung ist eine Gebühr an die FIVB zu zahlen. Diese beläuft sich auf:
- Nationalspieler: 15.000,00 €
- Nicht-Nationalspieler 10.000,00 €
Der Antrag kann nur vom FIVB Board of Administration genehmigt werden, das jährlich einmalig im April tagt.
Gebühren
Bearbeitungsgebühr DVL
- 480,00 €
- Nach Rechnungsstellung auf folgendes Konto unter Angabe der Rechnungsnummer:
- Deutsche Volleyball-Liga
- Konto: 878788900
- BLZ: 100 700 24
- Deutsche Bank
- Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. Liga und 2. Liga gleich!
FIVB-Gebühr
- 2.000 SFR
- Nach Aufforderung durch die DVL/FIVB auf folgendes Konto unter Angabe des Spielernamens:
- Fédération Internationale de Volleyball
- UBS SA
- Case Postale
- CH-1002 LAUSANNE / Switzerland
- Account: 0243-146146.04A
- BIC Code (Swift Address): UBSWCHZH80A
- IBAN: CH98 0024 3243 1461 4604A
- Die FIVB-Gebühr wird nur bei Wechseln in die 1. Liga fällig.
Handling-Fee des Ursprungverbandes
- je nach Verband und Spieler!
Wechsel von Spielern aus Verbänden außerhalb der CEV
- Bei Wechseln von Spielern, deren Ursprungsverband nicht Mitglied des Europäischen Volleyball-Verbands (CEV) ist, ist das Handling Fee ist von den Vereinen mit dem jeweiligen Ursprungsverband auszuhandeln. In einigen Verbänden gibt es eine verbindliche "Preisliste" (z.B. feste Gebührensätze, bestimmter Prozentsatz von Vertragssumme), andere Verbände handeln den Preis frei aus.
Wechsel von Spielern aus einem Mitgliedsverband der CEV
- Bei Wechsel von Spielern, deren Ursprungsverband Mitglied der CEV ist, gelten seit August 2011 verbindliche, von der CEV festgelegte Handling Fees. Deren Höhe richtet sich nach:
- dem Urpsrungsverband des Spielers (die Verbände sind in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt), die aktuelle Liste mit der Einstufung der Nationen gibt es auf der Internetseite der CEV - Classification of CEV National Federations.
- dem Alter des Spielers (unter/über 25 Jahre)
- der Zugehörigkeit des Spielers zur Nationalmannschaft
- Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. Liga und 2. Liga gleich!
| Kategorie Urspungsverband | Status Nationalmannschaft | Alter des Spielers | Handliung Fee |
|---|---|---|---|
| 1 und 2 | NM | >25 und <25 | 250,00 € |
| nicht NM | >25 und <25 | 100,00 € | |
| 3 | NM | <25 | 1.430,00 € |
| >25 | 1.100,00 € | ||
| nicht NM | <25 | 1.105,00 € | |
| >25 | 850,00 € | ||
| 4 | NM | <25 | 2.730,00 € |
| >25 | 2.100,00 € | ||
| nicht NM | <25 | 1.430,00 € | |
| >25 | 1.100,00 € | ||
| 5 | NM | <25 | 4.030,00 € |
| >25 | 3.100,00 € | ||
| nicht NM | <25 | 2.080,00 € | |
| >25 | 1.600,00 € |
- Das zu zahlende Handling Fee reduziert sich ab der 5. Saison des Spielers im Ausland auf 75 Prozent, ab der 8. Saison auf 50 Prozent und ab der 11. Saison auf 25 Prozent.
Fristen
- Soll der Spieler zu den ersten 6 Spielern zählen, die gemäß Lizenzstatut zum 01.08. gemeldet werden müssen, so ist das komplettierte ITC samt der Zahlungen bis spätestens 31.08. nachzureichen.
- Für alle anderen Spieler müssen alle Anforderungen des ITC bis spätestens zum vorletzten Werktag vor dem Spieltag, an dem der Spieler eingesetzt werden soll, erfüllt sein.
- Die Transferperiode muss der Vertragslaufzeit entsprechen und sollte nicht vor dem 15.05. enden.
- ACHTUNG - neu ab Saison 2010/11: Beim Vereinswechsel zwischen dem 01.08. und dem 31.01. gilt für den neuen Verein keine Wartezeit (Wechselsperre). Das Freigabedatum muss nach dem Termin des letzten Eintrages im Spielberichtsbogen liegen. Der letzte Einsatz des Spielers muss vom abgebenden Verband bestätigt werden.
- Bei einem Wechsel nach dem 31.01. gilt eine Wartezeit bis zum Beginn des Wechselzeitraumes.
Transfer deutscher Spieler ins Ausland
Nur bei dem Transfer von Spielern, deren Ursprungsverband der DVV ist, ist die Abwicklung eines ITC über die DVL und den abgebenden Verein erforderlich!
Abwicklung des internationalen Transfers
Die Abwicklung erfolgt auf dem gleichen Weg, wie bei ausländischen Spielern, die nach Deutschland wechseln. Der aufnehmende Verein im Ausland setzt sich mit der DVL in Verbindung, um die Modalitäten des Handling Fees zu klären. Nur im ersten Jahr eines Transfers ist neben der Bestätigung der DVL auch die Bestätigung des abgebenden Vereins erforderlich.
Ansprüche, die der abgebende Verein bei noch laufendem Vertrag gegenüber dem neuen Verein geltend machen will, bleiben vom Handling Fee unberührt. Sollten solche Forderungen bestehen, so unterschreibt der abgebende Verein das Transfer erst, nachdem der neue Verein diese beglichen hat!
Die Abwicklung der Transfers für Spieler, die in der letzten Saison nicht für eine Mannschaft der Lizenzligen spielberechtigt waren, erfolgt über den DVV.
Der abgebende Verein erhält im ersten Jahr 50 Prozent des Handling Fees per Gutschrift von der DVL. Benötigt der Spieler auch in der folgenden Saison ein ITC, stehen dem abgebenden Verein wieder 50 Prozent des Handling Fees zu, sofern der Spieler im abgebenden Verein die letzten zwei Saisons spielberechtigt war. Für das dritte Jahr gilt dies analog. Ab dem vierten Jahr in Folge gibt es keine Ansprüche des abgebenden Vereins mehr.
Um die Gutschrift ausstellen zu können, ist es nötig, dass der abgebende Verein der DVL eine Bestätigung des Steuerberaters, dass der Empfänger der Regelbesteuerung unterliegt, sowie die Kontodaten und USt-IdNr. oder Steuer-Nr. zukommen lässt.
Hinweis: Wechselt der Spieler innerhalb einer Saison zu einem anderen Verein, so hat auch der neue Verein das volle Handling Fee zu begleichen! Für die Anerkennung des neuen ITC ist ein Freigabe-Schreiben bei der FIVB einzureichen, das von Spieler und Verein unterschrieben ist.
Handling Fee
Wechsel in Mitgliedsverbände der CEV
| Kategorie aufnehmender Verband | Liga aufnehmender Verband | Status Spieler Nationalmannschaft | Alter des Spielers | Handliung Fee |
|---|---|---|---|---|
| 1 und 2 | 1. Liga | NM | <25 | 2.080,00 € |
| >25 | 1.600,00 € | |||
| nicht NM | <25 | 780,00 € | ||
| >25 | 600,00 € | |||
| übrige Ligen | NM | <25 | 1.950,00 € | |
| >25 | 1.500,00 € | |||
| nicht NM | <25 | 650,00 € | ||
| >25 | 500,00 € | |||
| 3 | 1. und 2. Liga | NM | <25 | 2.340,00 € |
| >25 | 1.800,00 € | |||
| nicht NM | <25 | 1.040,00 € | ||
| >25 | 800,00 € | |||
| übrige Ligen | NM | <25 | 1.950,00 € | |
| >25 | 1.500,00 € | |||
| nicht NM | <25 | 650,00 € | ||
| >25 | 500,00 € | |||
| 4 | 1. und 2. Liga | NM | <25 | 2.730,00 € |
| >25 | 2.100,00 € | |||
| nicht NM | <25 | 1.430,00 € | ||
| >25 | 1.100,00 € | |||
| 3. und 4. Liga | NM | <25 | 2.210,00 € | |
| >25 | 1.700,00 € | |||
| nicht NM | <25 | 910,00 € | ||
| >25 | 700,00 € | |||
| übrige Ligen | NM | <25 | 1.950,00 € | |
| >25 | 1.500,00 € | |||
| nicht NM | <25 | 650,00 € | ||
| >25 | 500,00 € | |||
| 5 | 1. und 2. Liga | NM | <25 | 3.250,00 € |
| >25 | 2.500,00 € | |||
| nicht NM | <25 | 1.950,00 € | ||
| >25 | 1.500,00 € | |||
| 3. und 4. Liga | NM | <25 | 2.470,00 € | |
| >25 | 1.900,00 € | |||
| nicht NM | <25 | 1.170,00 € | ||
| >25 | 900,00 € | |||
| übrige Ligen | NM | <25 | 1.950,00 € | |
| >25 | 1.500,00 € | |||
| nicht NM | <25 | 650,00 € | ||
| >25 | 500,00 € |
- Das zu zahlende Handling Fee reduziert sich ab der 5. Saison des Spielers im Ausland auf 75 Prozent, ab der 8. Saison auf 50 Prozent und ab der 11. Saison auf 25 Prozent.
Wechsel in Verbände außerhalb der CEV
Aufschlüsselung Handling Fees, welche die DVL in Rechnung stellt:
- Nationalspieler (gemäß aktueller Zugehörigkeit zum A-Kader): 5.000,00 €
- Spieler der 1. Bundesliga (letzte Spielberechtigung): 1.500,00 €
- Spieler der 2. Bundesliga (letzte Spielberechtigung): 500,00 €
- Übrige Spieler:* 80,00 €